Die GoBD, Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, gelten seit Ende 2014 und haben die bis dato geltenden GoBS sowie die GDPdU ersetzt.
Im Falle einer Überprüfung Ihres Unternehmens durch die Finanzbehörden drohen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Archivierungspflichten erhebliche Strafen: Sofern umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten verletzt werden, droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.
Sollten Sie noch nicht GoBD konform archivieren, empfehlen wir Ihnen dringend zu handeln.
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